Gestaltungskonzept Hassel

Aktualisierung der Gestaltungssatzung für die Gartenstadt Hassel, Erarbeitung einer Erhaltungssatzung

Auftraggeber:

Stadt Gelsenkirchen

Leistungszeitraum:

2017-2019

Die bestehende Gestaltungssatzung für die Siedlungen in Gelsenkirchen-Hassel und Gelsenkirchen-Buer Nord umfasste bislang zwei Siedlungsbereiche (Siedlungsbereich A und B). Der Siedlungsteil B mit überwiegend 1950er Jahre Zeilenhausbebauung wird nach der Überarbeitung aus der Satzung entlassen. Stattdessen wurde ein bislang separates Satzungsgebiet, das so genannte Steiger- und Meisterhäuser umfasste, mit in die überarbeitete Satzung aufgenommen.

Ziel war es zum einen rechtssichere Texte zu verfassen, andererseits durch ein hohes Maß an Beteiligung die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer zur Beachtung der Satzungsziele zu stärken. Die Siedlungen sind durch gestiegene Ansprüche der mittlerweile privaten Eigentümer und höhere energetische Anforderungen einem großen Veränderungsdruck ausgesetzt. Im Zuge der Bearbeitung zeigte sich die Notwendigkeit parallel eine Erhaltungssatzung aufzustellen, um erhaltenswerte Bausubstanz und die Freihaltung von siedlungstypischen Gartenflächen rechtssicher zu ermöglichen. Das neue Gesamtprodukt nennt sich zukünftig Gestaltungskonzept.

Die Notwendigkeit der Beteiligung der stadteigenen Justiziare brachte leider eine enorme Zeitverzögerung in der Bearbeitung des Projektes mit sich. Die abschließende politische Beteiligung soll nach der Sommerpause 2019 erfolgen.